Durchgangsarzt in Siemensstadt
Auch wenn unser Arbeitsumfeld in den letzten Jahren immer sicherer geworden ist, kann es trotzdem während der Arbeitszeit oder auf dem Weg zur und von der Arbeit zu Unfällen kommen. Ein Arbeitsunfall ist dann gegeben, wenn auf den menschlichen Körper etwas einwirkt, das zu Gesundheitsschäden führt und der Arbeitnehmer eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausübt. Diese Unfallart ist abzugrenzen von anderen Unfällen, die im Freizeitbereich oder im Straßenverkehr geschehen.
Was ist bei einem Unfall während der Arbeitszeit oder einem Schul- oder Wegeunfall zu beachten?
Wenn ein Arbeitnehmer oder Schüler verunfallt, übernimmt die Behandlung des Verletzten nicht der Hausarzt, sondern der Durchgangsarzt. In der Regel handelt es sich um einen Orthopäden oder Unfallchirurgen. Die Behandlungskosten werden durch die gesetzliche Unfallversicherung übernommen und nicht wie bei anderen Unfällen oder Krankheiten durch die normale gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Der Durchgangsarzt (D-Arzt) sorgt für eine umfangreiche Behandlung, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz sicherzustellen. Es werden berufsgenossenschaftliche Heilverfahren angewendet, die eine wesentlich größeres Spektrum der Behandlung aufweisen, als die Krankenkasse übernimmt.
Die Aufgaben des Durchgangsarztes sind sehr umfangreich: Er ermittelt den medizinischen Sachverhalt und stellt fest, ob es sich überhaupt um einen Arbeitsunfall handelt. Des Weiteren ist er für die fachärztliche Erstversorgung verantwortlich und fertigt den Arztbericht als Durchgangsarzt für den Träger der Unfallversicherung an. Er trifft außerdem die Entscheidung, wer den Verunfallten weiter behandeln soll. Das sogenannte Nachschauen gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Durchgangsarztes. Das bedeutet, daß der Patient zum Behandlungsabschluss noch einmal zum Durchgangsarzt, denn nur er darf Heilmittel und Hilfsmittel verschreiben.
Neben Arbeitsunfällen ist der D-Arzt auch für Berufskrankheiten der richtige Ansprechpartner.